Sparkasse Rhein-Nahe schafft Verwahrentgelt nun auch im gewerblichen Bereich ab
Die Sparkasse Rhein-Nahe hat entsprechend der Beschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) im Juli die Berechnung von Verwahrentgelt für alle Kunden abgeschafft.
Nachdem im Juli bereits durch die Anhebung der Freibeträge das Verwahrentgelt für Privatkunden der Sparkasse Rhein-Nahe weitestgehend aufgehoben wurde, entfällt nun mit der Erhöhung des Leitzinses durch die EZB auch für alle anderen, Firmenkunden eingeschlossen, das Verwahrentgelt auf Spareinlagen.
„Die Umstellung erfolgt automatisch, d. h. die Kunden brauchen sich um nichts zu kümmern. Der Zinssatz wird rückwirkend geändert“, sagt Peter Scholten, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Rhein-Nahe. „Wir begrüßen die gegenwärtige Zinserhöhung. Sie schützt uns allerdings nicht vor der Inflation. Daher empfehlen wir den Kunden weiterhin, sich individuell von uns zu Wertpapier-Anlagen beraten zu lassen, damit ihre Geldwerte erhalten bleiben“, ergänzt Scholten.
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