Corona-Hilfe: Sparkasse Rhein-Nahe unterstützt Unternehmen und Privatkunden schnell und unbürokratisch bei Förderkrediten
Insgesamt gibt es mittlerweile zahlreiche Programme. Diese werden von der Förderbank des Bundes (KfW) und der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zur Verfügung gestellt. Die Anträge dafür sind bei der jeweiligen Hausbank, also bei Ihrer Sparkasse, zu stellen. Die Programme gliedern sich im Groben wie folgt:
- Förderprogramme für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)
Diese Programme werden von dem jeweiligen Unternehmen bei seinem zuständigen Kundenberater der Sparkasse beantragt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse Rhein-Nahe sind geschult, kennen sich in den Programmen aus und die für die Antragsstellung notwendige Technik steht ebenfalls bereits zur Verfügung.
Grundsätzlich sind alle KfW- und ISB-Kredite staatlicherseits verzinst. Die Zinsen richten sich nach der Bonität des Kunden. Für die Ermittlung gilt die Bonitätseinstufung des Kunden vor Corona. KfW und ISB stellen die Hausbanken zu 90 % von der Haftung frei, 10 % übernimmt die jeweilige Hausbank. Die Sparkasse Rhein-Nahe verzichtet im Interesse ihrer Kunden auf 20 % ihrer Margen, die die Förderbanken den Hausbanken zur Verfügung stellen. Dies führt zu einer zusätzlichen Entlastung bei unseren Kunden.
2. Zusätzliche Förderprogramme für kleinere Unternehmen
Für kleinere Unternehmen gelten zusätzliche besondere Fördermöglichkeiten, die der Tabelle zu entnehmen sind. Hier rechnen wir in Rheinland-Pfalz ab kommenden Montag mit der Freischaltung der Beantragung.
Unternehmen | Bundesmittel | Landesmittel RLP |
bis 5 MA | Verlorener Zuschuss 9.000,- € |
+ Sofortdarlehen 10.000,- € (attr. Zinssatz) |
6 – 10 MA | Verlorener Zuschuss 15.000,- € |
+ Sofortdarlehen 10.000,- € |
11 – 30 MA | Kein Zuschuss | Bis 30.000,- € Sofortdarlehen + 30% max. 9.000,- € Verlorener Zuschuss |
Bislang liegen alleine der Sparkasse Rhein-Nahe bereits über 700 Anträge aus dem Gewerbe- und Firmenkundenbereich vor, es kommen täglich neue dazu.
3. Privatkunden
Doch nicht nur Unternehmen und Selbständige sind von der Krise betroffen. Wir helfen auch unseren privaten Kunden, die beispielsweise durch Kurzarbeit oder Arbeitsplatzverlust aufgrund der Corona-Pandemie in finanzielle Notlagen geraten sind.
Die Sparkasse Rhein-Nahe bietet die Aussetzung von Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum vom 1.4.2020 bis 30.6.2020 für Verbraucherkredite, die vor dem 15.3.2020 abgeschlossen wurden, an. Damit betroffene Kunden in Zeiten des Abstandsgebots dazu nicht in die Filialen kommen müssen, wird den Kunden der Sparkasse Rhein-Nahe die Möglichkeit angeboten, diese Zins- und Tilgungsaussetzungen über die Internetfiliale, per Mail oder telefonisch zu beantragen. Selbstverständlich sind auch telefonische Beratungen durch die Kundenberater der Sparkasse möglich.
„Unsere Beraterinnen und Berater stehen ihren Kunden jetzt mit Rat und Tat zur Seite und sind per Telefon oder Mail jederzeit erreichbar. Es ist wichtig, dass wir jetzt alle an einem Strang ziehen, dann kommen wir auch gemeinsam durch diese schwierige Phase“ so Peter Scholten.
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