Ausschüttung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rhein-Nahe bedenkt besonders die Tafeln
Ob es um neue Spielgeräte, ein Besuch des Eiswagens oder die Anschaffung von Lebensmitteln geht – die Ausschüttung Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rhein-Nahe kommt da an, wo sie gebraucht wird. Wie das aussehen kann, zeigt eine neue Reihe auf den Social-Media-Kanälen der Sparkasse Rhein-Nahe. Ab dem 17. März 2023 stellen sich jeden Freitag Vereine in den Stories von Facebook und Instagram vor und berichten von ihrem Engagement.
Folgende Institutionen, Vereine und Initiativen verschiedener Zwecke konnten sich über Erträge aus dem Jahr 2021 von insgesamt 10.000,- Euro freuen.
Zuwendung gingen an diese Sportvereine: Ruderverein Ingelheim 1920 e. V., Ruder- und Kanuverein Bad Kreuznach e. V., Sport-Club Odernheim 1955/20 e. V., VfL 1848 Bad Kreuznach Hockeyabteilung. An Einrichtungen der Bildung wurde ausgeschüttet an: Kindergarten und Jugendförderverein Dörrebach, Förderverein für Kinder und Jugend Seibersbach e. V., Freie Waldorfschule Bad Kreuznach. Für ökologische Zwecke ging eine Zuwendung an: Naturstation Lebendige Nahe e. V. Für Kunst und Kultur gingen Ausschüttungen an: Franz- und-Ute-Eichenauser-Stiftung der Stadt Kirn. Für soziale Zwecke gingen Beträge an: Förderverein Kinderklinik e. V., Förderkreis Heilig-Geist-Hospital Bingen, Verein der Förderer des Kirner Krankenhauses e. V. Aus dem Vortrag aus 2020 für soziale Zwecke durften sich über Zuwendungen freuen: Trägerverein Treffpunkt Reling e. V., „Platte“ Die Obdachloseninitiative Rheinland-Pfalz e. V. (Binger Tafel), Kirner Tafel e. V., Caritasverband Mainz e. V. (Brotkorb Ingelheim).
Steffen Roßkopf, Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Rhein-Nahe, erklärt, warum die Tafeln in diesem Jahr besonders bedacht wurden: „Das Stiftungskuratorium, das alljährlich über die Vergabe der Ausschüttungsbeträge berät, versucht immer da zu unterstützen, wo gerade Hilfe besonders notwendig ist. Die Tafeln in unserem Geschäftsgebiet sehen sich momentan vor große Herausforderungen gestellt: steigende Nahrungsmittelpreise und ein erhöhter Zulauf an Menschen wegen der gestiegenen Energiepreise als auch durch Kriegsflüchtlinge erschweren es, den Hilfsbedürftigen gerecht zu werden. Wir hoffen, dass wir durch unsere Ausschüttungen einen Beitrag leisten können, um diese so wichtige Arbeit der Tafeln zu unterstützen.“
Bei der im Jahr 2009 gegründeten Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rhein-Nahe handelt es sich nicht um eine eigene Sparkassenstiftung, sondern sie bietet das Dach für kundeneigene Stiftungen, um diese schnell und unkompliziert gründen zu können.
Diese Kundenstiftungen können sowohl den Namen des Stifters tragen aber auch als eine anonyme Stiftung gegründet werden. Eine Stiftungsgründung ist ab einem Betrag von 25.000,- Euro möglich. Das Grundstockvermögen wurde durch die Sparkasse Rhein-Nahe aufgebracht und im Jahr 2010 nochmals deutlich aufgestockt, so dass ein Grundstockvermögen von 225.000 Euro durch die Sparkasse vorhanden ist. Dieses Grundstockvermögen ist durch Kunden-Stiftungen auf mittlerweile über 1,3 Mio. Euro angewachsen.
Das Stiftungskuratorium, dem die Aufgabe der Entscheidung über die Ausschüttungen zukommt, besteht aus dem Oberbürgermeister von Bad Kreuznach, Emanuel Letz, den Landrätinnen des Kreises Bad Kreuznach und Mainz-Bingen, Bettina Dickes und Dorothea Schäfer, zwei Mitgliedern des Vorstands der Sparkasse Rhein-Nahe, Steffen Roßkopf und Jörg Brendel sowie Notar Dr. Mackeprang und Andreas Baumhardt, der in der Sparkasse federführend mit den Stiftungen betraut ist.
Andreas Baumhardt, Leiter des Wertpapiermanagements und Mitglied des Kuratoriums der Stiftung erklärt: „Individuell, steuerlich gefördert und in der Verwaltung optimiert, profitiert jeder einzelne Stifter von dieser Idee. Im Gegensatz zu einmaligen Spenden und Zuwendungen können mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen unserer Kunden kulturelle, soziale und sportliche Einrichtungen, aber auch andere gewünschte Zwecke auf Dauer nachhaltig unterstützt werden.“
Die Vorteile einer Stiftung liegen auf der Hand:
Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Nur die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks, der von den Stiftern festgelegt wird. Zudem können Stifterinnen und Stifter ganz genau bestimmen, was mit ihrem Geld oder Erbe passieren soll, was sie in ihrem Namen fördern oder unterstützen wollen. So können ganz gezielt Projekte oder Initiativen in der Region gefördert werden.
Auch aus den Kundenstiftungen sind in diesem Jahr über 13.000,- Euro an verschiedene Organisationen geflossen.
Gerne können sich engagierte Bürgerinnen und Bürger an der Stiftergemeinschaft beteiligen, sei es durch eine Zustiftung oder durch eine Spende, und sich so am Wohlergehen und der Verbesserung der Lebensqualität in der Region zu beteiligen. Unser Spezialist für Vermögensübertragungen, Andreas Baumhardt, beantwortet gerne alle Fragen unter der Telefon- Nummer 0671/94-50001.
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